Ihre Hauptuntersuchung ist fällig?

Sparen Sie sich den zeitraubenden Weg zur TÜV-Prüfstelle, indem Sie Ihr Fahrzeug bei uns zur HU abgeben. Die Plaketten für Ihr Fahrzeug erhalten Sie bei Bestehen sofort – zu moderaten Preisen. Sie können mit Ihrem Fahrzeug bei uns zur HU vorstellig werden, wobei Sie Ihren Wagen bis 10 Uhr zu uns gebracht haben sollten. Wir empfehlen Ihnen, einen Werkstatt-Termin zu vereinbaren. Ihr Fahrzeug steht dann gegen spätestens 18 Uhr abholbereit zur Verfügung. Wir verständigen Sie per Rückruf über die Fertigstellung der Arbeiten.

 

Gut vorbereitet zur Hauptuntersuchung

Sollten kleinere Mängel aufgefallen sein, so werden diese sofort vor Ort behoben. Falls einmal größere Mängel beanstandet werden, erhalten Sie einen Anruf von uns, so dass Sie sich mit einem unserer Meister über die notwendigen Reparaturarbeiten beraten können.
Zur HU bringen Sie bitte stets Ihre "Zulassungsbescheinigung Teil I" (Fahrzeug-Schein) sowie eventuell vorhandene ABE's von Zubehöranbauten wie Alufelgen oder Ähnlichem mit.

Bereits vor der Fahrt zur TÜV-Prüfung kann der Autobesitzer einige Punkte an seinem Fahrzeug selbst kontrollieren:

  1. Funktioniert die Beleuchtung und sind alle Scheinwerfer in tadellosem Zustand?
  2. Entsprechen die Räder den Bestimmungen, d. h. ist etwa die vorgeschriebene Profilstärke vorhanden?
  3. Funktionieren die Bremsen? Dabei ist es wichtig, dass die Fuß- und Handbremse genügen Leistung bringen. Probleme können einerseits durch die jeweiligen Seilzüge auftreten oder die Bremsscheiben sind defekt.
  4. Rostet das Auto auffällig? Besonders der untere Bereich des Fahrzeugs wie der Auspuff sollten kontrolliert werden.
  5. Sind alle nötigen Flüssigkeiten gemäß der Vorgaben eingefüllt? Hier kann man von der Scheibenwaschflüssigkeit bei zum Öl auch selbst nachfüllen.
  6. Funktioniert die Lenkung noch ordnungsgemäß? Hat sie ein Spiel und kann man leicht einschlagen bzw. treten merkwürdige Geräusche auf?
  7. Weitere wichtige Punkte, die selbst kontrolliert werden können: Batterie, Scheiben, Hupe, Kennzeichen, Verbandskasten und Warndreick und natürlich müssen auch die Fahrzeugunterlagen korrekt sein.

Bei Kraftfahrzeugen muss spätestens in dem Monat eine Hauptuntersuchung durchgeführt werden, welcher auf der Prüfplakette vermerkt ist. Die nach oben ausgerichtete Ziffer der Plakette nennt den Monat (12 = Dezember), die beiden Ziffern in der Mitte das Prüfungsjahr (10 = 2010). Sobald der angegebene Monat abgelaufen ist, wird die Plakette ungültig. Die früher übliche "Schonzeit" als Kulanz gibt es nicht mehr!
Bei einer Fahrzeugkontrolle müssen Sie die Untersuchungsberichte der Hauptuntersuchung und der Abgasuntersuchung vorweisen oder sonst gegebenenfalls nachreichen.